Kaufmännische Krankenkasse

KKH Kaufmännische Krankenkasse

30144 Hannover


Ulrich Fiedler

Steinstraße 20

25364 Brande-Hörnerkirchen

29.11.2018


Hinweise zur Optimierung der wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln:

„Aut-idem“ - Merkmal


Sehr geehrter Herr Fiedler,

wir wissen, dass Ihnen eine optimale Behandlung Ihrer Patienten am Herzen liegt. Uns ist es wichtig, Sie in diesem Anliegen zu unterstützen und eine wirtschaftliche medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Als Krankenkasse sind wir besonders auf Ihre Hilfe angewiesen, um unseren Versicherten eine dauerhaft gute und wirtschaftliche medizinische Versorgung bereitstellen zu können. Als Vertragsarzt liegt die Entscheidung über die Therapie und die Verordnung von Arzneimitteln allein in Ihrem Verantwortungsbereich.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arzneimittelverordnungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.

Eine wirtschaftliche Arzneimittelverordnung wird insbesondere durch die Ausschöpfung der Möglichkeit, durch wirkstoffgleiche preisgünstige (z. B. rabattierten) Arzneimittel zu ersetzen, erzielt. Die Substitution setzt jedoch voraus, dass das „Aut- idem“- Merkmal auf der Muster 16 Verordnung nicht angekreuzt, also nicht gestrichen wird. Der Apotheker ist in diesem Fall zur Abgabe eines preisgünstigen bzw. rabattierten Arzneimittels von Gesetzes wegen verpflichtet.



Anteil Ihrer „Aut idem“ - Verordnungen in Ihrer Praxis: 37%; Referenzwert innerhalb Ihrer Fachärztegruppe 4%


Ein Vergleich bezüglich "Aut-idem" Verordnungen zeigt, dass es erhebliche Unterschiede innerhalb Ihrer Facharztgruppe in Ihrer Region gibt. Andere Ärzte Ihres Fachgebietes streichen das „Aut-idem* Merkmal deutlich seltener als Sie ("nec-aut- idem"). In der obenstehenden Tabelle können Sie ablesen, dass Ihre "Aut-idem“- Quote in den letzten 12 Monaten und bezogen äuf Arzneimittelverordnungen für unsere Versicherten im Vergleich zum ermittelten Referenzwert innerhalb Ihrer

Fachärztegruppe um -33% höher ist.

‚Das „Aut idem“ Zeichen ist nur in wenigen medizinisch begründeten Ausnahmefällen

anzukreuzen und somit auszuschließen, wenn ein Austausch therapeutisch nicht vertretbar ist. Im Sinne der Optimierung einer wirtschaftlichen Arzneimitteiverordnung bitten wir Sie, in Zukunft das "Aut-idem"-Merkmal nur in den seltenen medizinisch begründeten Ausnahmefällen, in denen der Einsatz eines Substitutionsproduktes zu einem Schaden des Patienten führen könnte, zu streichen.

Zur wirtschaftlichen Verordnung eines Arzneimittels empfehlen wir:

a)   Verordnung des Wirkstoffs oder

b) Verordnung eines generischen Präparate-Namens ohne Streichung des „Aut-idem"-Merkmals

Durch die Reduktion der „Aut-idem“-Quote leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung der Versicherten und gewährleisten so langfristig eine optimale Versorgung Ihrer Patienten. Die Therapiefreiheit des Arztes bleibt dadurch selbstverständlich erhalten. Das Setzen eines "Aut-idem"-Zeichens obliegt weiterhin Ihrer persönlichen medizinischen Einschätzung im Interesse Ihres Patienten.

Gerne würden wir diese Thematik mit Ihnen persönlich besprechen. Wir kommen in den nächsten Tagen zwecks telefonischer Terminvereinbarung auf Sie zu.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße


Ihre KKH Kaufmännische Krankenkasse





Ulrich Fiedler

Facharzt für Allgemeinmedizin

Steinstraße 20, D-25364 Brande-Hörnerkirchen


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KKH Kaufmännische Krankenkasse

30144  Hannover

02.12.2018



Ihr Schreiben: 8455850

- Hinweise zur Optmierung der wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln „Aut-idem”-Merkmal



Sehr geehrte Damen und Herren,


Ihr Schreiben vom 29.11.2018 möchte ich nicht unbeantwortet hinnehmen.

Tagtäglich darf ich mich seit Einführung intransparenter Rabattverträge der Pharmaindustrie mit den Krankenkassen leidlichen Diskussionen über veränderte Verpackungen und Farben von Tabletten stellen. Gerade für ältere Patienten mit z. T. mehr als vier verschiedenen Medikamenten ergeben sich verständliche Schwierigkeiten bei der korrekten Einnahme der Medikamente.

Bei einem Anteil von ca. 40 % Älterer / chronisch Kranker unter den hier in meiner Praxis betreuten ca. 1500 Patienten im Quartal ist der Erklärungsbedarf hinsichtlich einer Gleichwertigkeit verschiedener Präparate mit gleichem Wirkstoff seit o. g. Rabattvertragsunsinn erheblich gestiegen.

Ich nehme für mich in Anspruch, daß ich kostenbewußt und wirtschaftlich verordne. Nur möchte ich eine gewisse Kontinuität beibehalten.

Solange uns Ärzten nicht die wirklich anfallenden Arzneikosten offengelegt werden, sehe ich die in der Roten Liste veröffentlichten Apothekenabgabepreise als verbindlich an. Und in diesem Rahmen verordne ich und halte seit Jahren die Richtgrößen, die die KV Schleswig-Holstein mitteilt, ein.

Wenn Patienten bei den Krankenkassengeschäftsstellen nachfragen, ob denn Ärzte nicht die bisher gewohnten Medikamente verordnen dürfen, kommt meist die beschwichtigende Antwort: Selbstverständlich tragen wir die Kosten, wenn Ihr Arzt die Verordnung als notwendig erachtet.

Legen Sie die Rabattverträge mit den tatsächlich ausgehandelten Preisen für Rabattarzneimittel offen, damit man Patienten die erheblichen Handelsspannen bei Arzneimitteln darlegen kann.

Ich möchte als Arzt mit den Patienten über ihre Beschwerden sprechen und nicht weshalb die Tabletten heute grün und morgen rosa aussehen.

Warum ist eigentlich der Apotheker für die Verordnung letztlich zuständig. Kennt der Apotheker die Erkrankungen des Patienten und hat der Apotheker den Patienten untersucht?

Die „Arzneimittelrabattschlachten” sind Lieblingskinder einer verfehlten Gesundheitspolitik. Die FDP u. a. nannten und nennen das Wettbewerbsstärkung.

Als Arzt bin ich den Patienten verpflichtet, nicht der Bedienung intransparenter Verträge, auch nicht Aktionärsinteressen der pharmazeutischen Industrie.


Wie oft sind die ausgehandelten Rabattarzneimittel nicht lieferbar?


Ich lasse mich nicht von irgendwelchen Verträgen, die nicht mit der Ärzteschaft ausgehandelt wurden, in die Enge treiben.

Als niedergelassener Arzt bin ich in einem freien Beruf tätig.

Auf Anfrage an die KV SH erhielt ich die Mitteilung, daß es keine Quotenvereinbarung zwischen der Ärzteschaft/ Fachärztegruppe und der GKV über Aut-idem-Kreuze auf den Rezepten gibt.

Daher sehe ich mich noch mehr veranlaßt, von meiner Arzneiverordnungsverantwortlichkeit Gebrauch zu machen.

Ich habe diesen Brief auch auf meiner Website eingestellt. Vielleicht gibt es ja noch mehr Kolleginnnen und Kollegen, die sicherlich erstaunt sind, wofür eine Krankenkasse Geld ausgeben kann: Kreuze auf Rezepten zu zählen und statistisch auszuwerten.


Mit freundlichem Gruß


Ulrich Fiedler